Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Für die Kaufverträge, die zwischen der Firma Das ganze Leben GmbH (fortan Lieferant) und dem gewerblich agierenden Kunden, bzw. einem Geschäftskunden, abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen und deren Abänderungen, sowie die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches, soweit auf diese verwiesen wird oder soweit der Sachverhalt nicht von vorliegenden Bedingungen bereits geregelt wird. Die Bedingungen gelten für den ersten Auftrag und auch für alle Folgeaufträge zwischen denselben Parteien. Die Bedingungen gelten als angenommen, wenn sie dem Kunden in welcher Form auch immer, auch nur durch Verweis auf die Veröffentlichung auf der Homepage, zur Kenntnis gebracht wurden.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Käufers sind wirkungslos.
Abweichungen von diesen Bedingungen und sonstige Abmachungen (z.B. mündliche Absprachen des Händlerbetreuers) haben nur im Falle der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DgL Gültigkeit.
Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er dem Lieferanten die genaue Zusammensetzung der Bestellung hinsichtlich Produkts und Menge mitteilt. Bei Bestellung von modularen Produkten muss der Kunde auch eine vollständige Zeichnung des bestellten modularen Produktes im Dwg (Autocad) oder PDF Format übermitteln. Für Fehler in dieser Zeichnung haftet der Kunde selbst. Der Lieferant hat nicht die Pflicht, diese zu prüfen.
Der Kaufvertrag kommt für den Lieferanten in dem Moment zustande, in dem er dem Kunden eine Bestätigung zukommen lässt, welche die bestellten Waren in der bestellten Menge, deren Preis, eventuelle Versandkosten und eventuelle Bedingungen zur Anzahlung bestätigt.
Für Produkte, die in dieser Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Entspricht die gelistete Ware nicht jener, für die der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, verpflichtet sich der Kunde, dies dem Lieferanten unverzüglich und jedenfalls innerhalb von 2 Tagen schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die in der Auftragsbestätigung angeführte Ware und Menge als angenommen.
Unwesentliche Änderungswünsche des Kunden an der Bestellung werden in der Regel vom Lieferanten angenommen, wenn sie innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung eingehen.
Annullierungen oder Rücktritte bereits erteilter Aufträge werden nicht angenommen. Dagegen sind Umdisponierungen im Rahmen eines erteilten Auftrages mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

3. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der laufenden Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks, Eigentum von DgL. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen DgL und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschalten ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt DgL das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.

4. VERGÜTUNG

Der Lieferant ist berechtigt nach der Bestellung 50% des geschuldeten Betrages für die bestellte Ware, für Versand und für evtl. weitere in Rechnung gestellte Spesen in Rechnung zu stellen und die Ware erst nach Eingang dieses Betrages zu produzieren und zu versenden.
Der Betrag für die bestellte Ware, für Versand und für evtl. weitere in Rechnung gestellte Spesen ist bei deren Erhalt und in jedem Fall innerhalb der auf der Rechnung angeführten Fälligkeit, jedenfalls aber innerhalb von 30 Tagen, zu begleichen.
Im Falle einer verspäteten Zahlung werden die Zinsen nach dem gesetzesvertretendem Dekret 231/2002 im jeweils geltenden Ausmaß fällig (als Information: Stand im Jahr 2020 bei 8%).
Im Fall von Zahlungsverzug hat der Lieferant das Recht, diese Vereinbarung oder den Kaufvertrag zum Teil oder zur Gänze aufzulösen, auszusetzen oder die Ausführung zu verschieben.
Die Lieferungen erfolgen ab Werk für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Fracht und Versicherungen sind vom Käufer zu tragen. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

5. VERSAND

Die Ware wird dem Kunden an dessen gewerbliche Adresse geliefert. Es wird keine Lieferung an einen eventuellen Endabnehmer vorgenommen, sondern ausschließlich an den gewerblichen Sitz oder Zweitsitz des Kunden. Die Lieferzeit wird für jede Bestellung gesondert vereinbart. Diese Vereinbarung ist indikativ und in jedem Fall unverbindlich. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Verspätung bei eventuell vereinbarten Lieferzeiten. Der Lieferant wird den Kunden über eventuelle Lieferverspätungen informieren, wenn dieselben über die vereinbarte Lieferzeit hinausgehen.
Falls der Lieferant ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, ist dieser dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde umgehend informiert, dass ein oder mehrere der bestellten Produkte nicht geliefert werden können. Der Kunde hat das Recht bei einer teilweisen Unmöglichkeit der Lieferung auch von der verbleibenden Bestellung zurückzutreten.
Bei erfolgloser Anlieferung an die bei der Bestellung angegebene Adresse übernimmt der Lieferant keine Haftung. Ebenso übernimmt der Lieferant keine Haftung, wenn aufgrund fehlender Annahme bei der Lieferung die Ware verloren geht.
Der Kunde ist bei sonstigem Verfall verpflichtet, bei Empfang der Ware die Lieferung auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und zwar anhand des Lieferscheines, welcher der Lieferung beigefügt ist. Er ist verpflichtet, das Fehlen von Produkten oder Mängel an denselben umgehend auf dem Lieferschein zu vermerken und noch am selben Arbeitstag, schriftlich dem Lieferanten anzuzeigen. Bei fehlendem Vermerk auf dem Lieferschein ist der Lieferant von jeglicher Haftung oder Verpflichtung entbunden.
Für den Verlust der Ware beim Versand übernimmt der Lieferant keine Haftung.

6. GARANTIELEISTUNG

Für die gelieferte Ware erfolgt die Garantieleistung im Sinne der italienischen gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantieleistung gilt somit (gesetzliche Ausnahmen ausgenommen) für ein Jahr ab Lieferung, sofern frist- und formgerecht angezeigt (in der Regel 8 Tage ab Kenntnis des Mangels).

7. DAUER DER VEREINBARUNG

Die vorliegende Vereinbarung findet auf alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien Anwendung und ist unbefristet. Beide Vertragsparteien haben jederzeit das Recht in schriftlicher Form, auch via E-Mail, von dieser Vereinbarung zurückzutreten, wobei für bereits abgeschlossene Verträge die vorliegenden Bedingungen auch nach Rücktritt aufrecht bleiben, bis der Auftrag abgeschlossen und zur Gänze bezahlt ist. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch geschuldeten Beträge werden umgehend fällig.

8. GÜLTIGKEIT DER VEREINBARUNG

Sind Bestimmungen oder Artikel dieser Vereinbarung teilweise oder gänzlich ungültig, unanwendbar, gesetzeswidrig, oder gegenüber dem Kunden nicht anwendbar, so finden die geltenden italienischen Bestimmungen Anwendung und dies beeinflusst nicht die Gültigkeit aller anderen hier enthaltenen Bestimmungen.

9. ANWENDBARE RECHTSFORMERN UND WAHL DES GERICHTSSTANDES

Für alle Rechtsfragen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung geregelt sind, kommen die Vorschriften des italienischen Zivilgesetzbuches und die in diesem Bereich geltenden Sondergesetze zur Anwendung.
Es gilt die italienische Rechtsordnung.
Für jeden Rechtsstreit bezüglich der Auslegung und/oder Ausführung dieser Vereinbarung und/oder der aufgrund dieser Vereinbarung abgeschlossenen Kaufverträge (inklusive der daraus resultierenden Verpflichtungen), deren Nichtigkeit und/oder Annullierbarkeit, sowie betreffend Mängel am Produkt oder betreffend die Garantieleistung, wird ausschließlich der Gerichtsstand Bozen bestimmt.

10. DATENSCHUTZ

DgL behandelt die den Vertragspartner und Dritte betreffenden persönlichen Daten vertraulich. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den Prinzipien der Korrektheit, Gesetzmäßigkeit und Transparenz. Mit vollinhaltlichem Verweis auf die im gesetzesvertretenden Dekret vom 30.06.2003, Nr. 196 igF sowie in der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO) enthaltenen Bestimmungen zum Schutz von persönlichen Daten stimmt der Vertragspartner durch Annahme dieser AGB der Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten zu. Durch Annahme dieser AGB erklärt der Kunde außerdem, die von den vorgenannten Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Aufklärungen zum Datenschutz erhalten zu haben, diese zur Kenntnis zu nehmen und diese uneingeschränkt anzunehmen. Die Aufklärung zum Datenschutz ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung zudem jederzeit unter folgender Adresse abrufbar: https://dasganzeleben.it/de/datenschutz.html
Der Kunde erteilt die ausdrückliche Erlaubnis, ihn an dessen Kontaktdaten (per Telefon, Mobiltelefon, E-Mail, Socialmedia und Chat-Kanäle, Post, usw.) über Neuerungen und Anpassungen von Produkten und Leistungen sowie generell über Neuigkeiten (auch mittels Newsletter o.ä.) zu informieren. Der Kunde kann die Zusendung der News jederzeit und ohne weiteres mittels schriftlicher Mitteilung ablehnen bzw. die Zustimmung widerrufen.

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